Sozialgesetzbuch (SGB IV, V, VI, VII, IX, XI)

Regelungen zur Sozialversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung

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SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

Was regelt das SGB IV?

Das SGB IV enthält gemeinsame Vorschriften und Regelungen, die für alle Sozialversicherungszweige (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung) gelten. Es legt fest, wie Beiträge und Leistungen organisiert werden und stellt sicher, dass die verschiedenen Sozialversicherungen effizient miteinander verknüpft werden.

Wichtige Punkte:

  • Versicherungspflicht: Alle Arbeitnehmer und viele Selbständige sind versicherungspflichtig.

  • Beiträge zur Sozialversicherung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge zur Sozialversicherung.

  • Sozialversicherungsnummer: Jede Person erhält eine eindeutige Sozialversicherungsnummer, die sie ihr Leben lang begleitet.


SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung

Was regelt das SGB V?

Das SGB V ist das zentrale Gesetz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Es regelt, wie die Krankenversicherung in Deutschland funktioniert, welche Leistungen sie umfasst und welche Ansprüche Versicherte haben.

Wichtige Punkte:

  • Leistungen der Krankenversicherung: Ärzte, Krankenhausbehandlungen, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen, usw.

  • Versicherungspflicht: Alle Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

  • Beitragssatz: Der Beitrag zur Krankenversicherung wird prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet.


SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung

Was regelt das SGB VI?

Das SGB VI regelt die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Es bestimmt, wer anspruchsberechtigt für eine Renteist und wie die Rentenbeiträge und Rentenleistungen berechnet werden.

Wichtige Punkte:

  • Rentenversicherungspflicht: Arbeitnehmer und bestimmte Selbständige müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

  • Rentenarten: Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer- und Waisenrente).

  • Beitragspflicht: Der Beitrag zur Rentenversicherung wird in der Regel ebenfalls hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt.


SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung

Was regelt das SGB VII?

Das SGB VII betrifft die gesetzliche Unfallversicherung. Diese Versicherung schützt Arbeitnehmer vor den Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten und regelt die Leistungen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.

Wichtige Punkte:

  • Unfallversicherungspflicht: Alle Arbeitnehmer sind über ihre Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

  • Leistungen: Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit werden Heilbehandlungskosten, Verletztengeld, Invalidenrente und Rehabilitation finanziert.

  • Prävention: Arbeitgeber müssen Maßnahmen zur Unfallverhütung treffen, und die Unfallversicherungsträger fördern präventive Maßnahmen.


SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Was regelt das SGB IX?

Das SGB IX fördert die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Es enthält Regelungen zur Rehabilitation, zur Beruflichen Eingliederung und zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen.

Wichtige Punkte:

  • Rehabilitation: Hilfen für behinderte Menschen zur Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit oder zum Erhaltihrer Erwerbsfähigkeit.

  • Schwerbehindertengesetz: Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr haben besondere Rechte am Arbeitsplatz und im Sozialleben.

  • Teilhabe am Arbeitsleben: Regelungen zur Berufsausbildung, Arbeitsplatzanpassung und Integrationshilfenfür Menschen mit Behinderungen.


SGB XI – Soziale Pflegeversicherung

Was regelt das SGB XI?

Das SGB XI regelt die soziale Pflegeversicherung, die für die finanzielle Absicherung im Fall von Pflegebedürftigkeitzuständig ist. Die Versicherung stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen die notwendige Pflege erhalten und unterstützt werden.

Wichtige Punkte:

  • Pflegeversicherungspflicht: Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer müssen in die Pflegeversicherungeinzahlen.

  • Pflegegrade: Pflegebedürftige Menschen werden in Pflegegrade eingeteilt, die bestimmen, welche Leistungen sie erhalten (z. B. finanzielle Unterstützung für ambulante Pflege, Pflegeheime oder Unterstützung durch Angehörige).

  • Leistungen: Die Pflegeversicherung zahlt z. B. Pflegegeld, Sachleistungen oder Kurzzeitpflege für die Betroffenen.


Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen

  • SGB IV: Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialversicherungen (Beitragsregelungen, Versicherungsnummern)

  • SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung (Leistungen, Versicherungspflicht)

  • SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung (Rentenarten, Beitragsregelungen)

  • SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung (Unfallversicherungspflicht, Unfallprävention)

  • SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Integration, berufliche Eingliederung)

  • SGB XI: Soziale Pflegeversicherung (Pflegegrade, Pflegeleistungen)


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