✅ Was ist das MiLoG?
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) regelt die Einführung und Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Es stellt sicher, dass alle Arbeitnehmer für ihre Arbeit eine faire und gerechte Entlohnung erhalten, die mindestens den festgelegten Mindestlohn erreicht.
🎯 Ziele des Gesetzes
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Sicherung eines existenzsichernden Einkommens für alle Beschäftigten
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Vermeidung von Lohndumping und Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen
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Förderung einer gerechten Entlohnung und Stärkung der Kaufkraft der Arbeitnehmer
🧾 Wichtige Regelungen im Überblick
1. Mindestlohnhöhe (§ 1 MiLoG)
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Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 12,00 Euro pro Stunde (Stand: Januar 2025)
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Dieser Betrag gilt für alle Arbeitnehmer, die eine vergütungspflichtige Tätigkeit ausüben, mit Ausnahme von bestimmten Personengruppen (z. B. Praktikanten oder Ehrenamtliche, die keine Vergütung erhalten)
2. Anwendungsbereich (§ 1 MiLoG)
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Das MiLoG gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von Nationalität und Beruf
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Ausnahmen gibt es für:
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Praktikanten, die weniger als 3 Monate beschäftigt sind
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Auszubildende und Schülerpraktikanten
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Freiwillige im Rahmen von freiwilligem sozialen Jahr (FSJ) oder freiwilligem ökologischem Jahr (FÖJ)
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Langzeitarbeitslose, die weniger als 6 Monate in einem Unternehmen arbeiten
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3. Zahlung des Mindestlohns (§ 2 MiLoG)
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Der Mindestlohn muss regelmäßig und zeitnah gezahlt werden, mindestens jedoch einmal im Monat
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Zahlungen in Sachleistungen oder Naturalleistungen (z. B. Unterkunft) zählen nicht zum Mindestlohn, der muss in Geld erfolgen
4. Mindestlohngrenzen und Abweichungen (§ 2, § 3 MiLoG)
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Unternehmen können tarifliche Vereinbarungen treffen, die den Mindestlohn überschreiten, jedoch nicht unterschreiten dürfen
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Abweichungen sind in einigen Bereichen erlaubt, z. B. für Auszubildende, Praktikanten oder ehrenamtliche Tätigkeiten
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Bestimmte Arbeitsverhältnisse im Ausland unterliegen nicht dem deutschen Mindestlohngesetz, wenn der Arbeitgeber im Ausland ansässig ist
5. Dokumentationspflichten (§ 17 MiLoG)
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Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten von Minijobbern und kurzfristig Beschäftigten zu dokumentieren, um sicherzustellen, dass der Mindestlohn gezahlt wurde
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Diese Dokumentation muss mindestens für 2 Jahre aufbewahrt werden
6. Kontrollen und Sanktionen (§ 21 MiLoG)
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Überwachung der Einhaltung des Mindestlohngesetzes erfolgt durch die Zollbehörden und die Finanzämter
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Verstöße gegen das Gesetz können mit Bußgeldern belegt werden. Arbeitgeber, die wiederholt gegen das Gesetz verstoßen, können sogar mit Strafverfahren rechnen
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Mindestlohnverletzungen können zu Nachzahlungen und Schadenersatz führen
7. Ausnahmen für bestimmte Branchen und Arbeitnehmergruppen
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Ehrenamtliche Tätigkeiten oder freiwillige Praktika sind nicht vom Mindestlohngesetz betroffen
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Langzeitarbeitslose können unter bestimmten Umständen für die ersten 6 Monate von der Mindestlohnregelung ausgenommen sein
👨💼 Pflichten des Arbeitgebers
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Sicherstellen, dass der Mindestlohn für alle anspruchsberechtigten Arbeitnehmer gezahlt wird
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Arbeitszeiten von Minijobbern und kurzfristigen Beschäftigten korrekt dokumentieren
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Im Falle von Verstößen gegen das Gesetz muss der Arbeitgeber mit Bußgeldern oder Nachzahlungen rechnen
⚖️ Rechte der Arbeitnehmer
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Anspruch auf den Mindestlohn von mindestens 12,00 Euro pro Stunde
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Recht auf Nachzahlung, wenn der Mindestlohn nicht korrekt gezahlt wurde
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Recht auf Kontrolle und Anzeige von Verstößen durch den Zoll oder Arbeitsinspektoren
📍 Wichtig zu wissen
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Der Mindestlohn ist gesetzlich festgelegt und darf nicht unterschritten werden, auch wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart wurde
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Verstöße gegen das Mindestlohngesetz führen zu Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber
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Arbeitnehmer können ihre Ansprüche auf den Mindestlohn auch gerichtlich durchsetzen, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) stellt sicher, dass Arbeitnehmer fair und gerecht für ihre Arbeit entlohnt werden und schützt sie vor Ausbeutung und Lohndumping.