Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

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Was ist das JArbSchG?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor gesundheitlichen Risiken und Überlastung am Arbeitsplatz und sorgt dafür, dass ihre Arbeit in den Rahmen von Bildung und Entwicklung eingebunden ist.


🎯 Ziele des Gesetzes

  • Schutz der Gesundheit und Entwicklung von Jugendlichen

  • Sicherstellung von angemessenen Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen

  • Förderung der Vereinbarkeit von Arbeit und schulischer Ausbildung


🧾 Wichtige Regelungen im Überblick

1. Alter und Geltungsbereich (§ 1 JArbSchG)

  • Gilt für Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, jedoch nicht für Auszubildende (für diese gelten die Berufsbildungsgesetze)

  • Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht arbeiten, 13- und 14-Jährige nur unter besonderen Ausnahmen (z. B. leichte Tätigkeiten, keine Belastung)

2. Arbeitszeiten (§ 8–10 JArbSchG)

  • Tägliche Arbeitszeit: Maximal 8 Stunden

    • Es können auch bis zu 8,5 Stunden täglich gearbeitet werden, aber nur, wenn innerhalb von 5 Tagen der Wochenarbeitszeitdurchschnitt von 40 Stunden nicht überschritten wird

  • Arbeitszeitrahmen: Zwischen 6:00 und 20:00 Uhr (außer bei bestimmten Ausnahmen wie z. B. in der Gastronomie, hier kann bis 22:00 Uhr gearbeitet werden)

  • Ruhepausen:

    • Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden: 30 Minuten Pause

    • Bei mehr als 6 Stunden: 45 Minuten Pause

3. Ruhezeiten und Wochenarbeitszeit (§ 11–12 JArbSchG)

  • Minimale Ruhezeit zwischen Arbeitstagen: 12 Stunden

  • Wochenarbeitszeit: Maximal 40 Stunden

    • Jugendliche dürfen nicht an Sonntagen und Feiertagen arbeiten, es sei denn, es gibt Ausnahmen (z. B. in der Gastronomie oder in bestimmten Notdiensten)

4. Arbeiten an gefährlichen oder belastenden Tätigkeiten (§ 22 JArbSchG)

  • Jugendliche dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausführen, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden könnten (z. B. mit giftigen Stoffen oder Maschinen, die schwere Verletzungen verursachen können)

  • Auch unter Tage (z. B. in Bergwerken) oder in besonders belastenden Arbeitsumgebungen (z. B. extreme Temperaturen) dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden

5. Urlaub (§ 19–21 JArbSchG)

  • Jugendliche haben Anspruch auf mindestens 30 Werktage Urlaub im Jahr, was mehr ist als für erwachsene Arbeitnehmer

6. Ausnahmen und Sonderregelungen (§ 25 JArbSchG)

  • In bestimmten Fällen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, z. B. für leichte, altersgerechte Tätigkeiten oder im Bereich der Schauspielerei und der Kunst

  • Praktika und Ferienjobs können ebenfalls bestimmten Vorgaben unterliegen

7. Arbeitsmedizinische Vorsorge (§ 32 JArbSchG)

  • Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die gesundheitliche Eignung der Jugendlichen für die Arbeit geprüft wird, insbesondere bei schwereren oder körperlich belastenden Tätigkeiten


⚖️ Rechte und Pflichten

Rechte der Jugendlichen

  • Anspruch auf sicheren Arbeitsalltag ohne gesundheitliche Gefährdung

  • Freiheit von übermäßiger Arbeitsbelastung und ausreichende Freizeit zur Erholung und für die schulische Bildung

  • Recht auf Urlaub und Pausen

Pflichten der Arbeitgeber

  • Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben und Pausenregelungen

  • Sicherstellung des Schutzes vor gefährlichen Arbeiten

  • Bereitstellung von arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen (z. B. geeignete Schutzkleidung, arbeitsmedizinische Vorsorge)


📍 Wichtig zu wissen

  • Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz können zu Bußgeldern und Strafverfolgung führen

  • Das Gesetz ist darauf ausgerichtet, Jugendlichen eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung zu ermöglichen und gleichzeitig Bildung und Freizeit nicht zu gefährden


Das Jugendarbeitsschutzgesetz sorgt dafür, dass Jugendliche ihre ersten Arbeitserfahrungen in einem geschützten Rahmen machen können und ihre Gesundheit und Entwicklung gefördert wird.


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