Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

ZUM GESETZ ZUM GESETZ

Was regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sorgt dafür, dass Arbeitnehmer im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeitoder eines anderen anerkannten Ereignisses weiterhin ihr Arbeitsentgelt erhalten, ohne finanzielle Einbußen hinzunehmen. Das Gesetz regelt auch die Bedingungen, unter denen diese Zahlungen zu leisten sind.


🎯 Ziele des Gesetzes

  • Sicherung des Einkommens von Arbeitnehmern während einer Krankheit oder bei anderen Gründen für Arbeitsunfähigkeit.

  • Vermeidung von Härten für Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend nicht arbeiten können.

  • Stärkung des Arbeitnehmerschutzes, indem dem Arbeitnehmer weiterhin das gewohnte Einkommen zur Verfügung gestellt wird.


🧾 Wichtige Regelungen im Überblick

1. Anspruch auf Entgeltfortzahlung

  • Dauer der Fortzahlung: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen im Falle einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit, wenn diese länger als drei Tage dauert.

  • Erkrankung: Die Fortzahlung erfolgt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn der Arbeitnehmer mindestens vier Wochen ununterbrochen im Betrieb beschäftigt war.

  • Lohnhöhe: Der Arbeitnehmer erhält während der Entgeltfortzahlung grundsätzlich das vollständige Arbeitsentgelt (also das Gehalt, das er ohne Krankheit erhalten würde).

2. Voraussetzungen für den Anspruch

  • Krankmeldung: Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber spätestens am dritten Tag der Krankheit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

  • Beschäftigungszeit: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur, wenn der Arbeitnehmer im Unternehmen mindestens vier Wochen ununterbrochen beschäftigt war. Ist dies nicht der Fall, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Allerdings besteht in solchen Fällen ein Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.

3. Berechnung der Entgeltfortzahlung

  • Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht grundsätzlich dem gewöhnlichen Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer vor der Krankheit erhalten hat.

  • Dies umfasst neben dem Monatsgehalt auch Zuschläge, Überstundenvergütungen und weitere regelmäßige Zahlungen, die der Arbeitnehmer üblicherweise erhält.

4. Erkrankungen und Mutterschutz

  • Krankheit: Bei Krankheit wird das Gehalt bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Danach tritt in der Regel das Krankengeld der Krankenkasse in Kraft, das aber nur einen Teil des Einkommens abdeckt.

  • Mutterschutz: Bei einer Schwangerschaft und während des Mutterschutzes erhält die Arbeitnehmerin eine fortgesetzte Zahlung, die als Mutterschaftsgeld bezeichnet wird.

  • Unfall oder Arbeitsunfall: Wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig wird, wird die Entgeltfortzahlung ebenfalls durch den Arbeitgeber geleistet, sofern der Unfall im Zusammenhang mit der Arbeit steht.

5. Sonderregelungen

  • Mehrfacherkrankungen: Falls ein Arbeitnehmer mehrfach innerhalb eines Jahres erkrankt, beginnt für jede neue Erkrankung erneut die Fortzahlung des Entgelts für bis zu sechs Wochen.

  • Recht auf Rückkehr: Auch nach einer längeren Krankheit hat der Arbeitnehmer das Recht, wieder in seinen Job zurückzukehren, wenn die Arbeitsunfähigkeit endet.

6. Krankengeld der Krankenkasse

  • Wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank ist, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Zahlung des Krankengeldes. Dies ersetzt jedoch nur einen Teil des bisherigen Gehalts (in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes, maximal jedoch 90 % des Nettoeinkommens).


📍 Wichtige Hinweise

  • Besondere Fälle: Für bestimmte Arbeitnehmergruppen, wie z. B. Leiharbeitnehmer oder Minijobber, können abweichende Regelungen gelten, je nachdem, ob sie die Voraussetzungen für eine Entgeltfortzahlung erfüllen.

  • Arbeitsunfähigkeit während der Elternzeit: Sollte ein Arbeitnehmer während der Elternzeit erkranken, hat er weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen.

  • Verlängerung der Zahlungen: Im Falle einer schweren Erkrankung oder Berufskrankheit kann eine Fortzahlung von Krankengeld über die gesetzlichen Fristen hinaus durch Berufsgenossenschaften oder andere Institutionen erfolgen.


⚖️ Fazit:

Das Entgeltfortzahlungsgesetz stellt sicher, dass Arbeitnehmer im Falle einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeitweiterhin ihren Lohn oder Gehaltszahlungen erhalten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bis zu sechs Wochen die volle Entgeltfortzahlung zu leisten, vorausgesetzt, die Voraussetzungen für die Zahlung sind erfüllt (wie z. B. eine mindestens vierwöchige Beschäftigungsdauer im Unternehmen). Nach Ablauf dieser Zeit springt die Krankenversicherung ein, um eine teilweise Einkommensabsicherung zu gewährleisten.


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