Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

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Was ist das BUrlG?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Mindesturlaub für Arbeitnehmer in Deutschland und schützt das Recht auf Erholung und Gesundheit.


🎯 Ziel des Gesetzes

  • Sicherstellung von Erholungsurlaub

  • Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten


📅 Kernregelungen im Überblick

1. Mindesturlaub (§ 3 BUrlG)

  • 24 Werktage pro Jahr (bei 6-Tage-Woche)

  • Bei 5-Tage-Woche: mindestens 20 Arbeitstage

  • Tarifverträge oder Arbeitsverträge dürfen mehr Urlaub gewähren

2. Anspruchsvoraussetzung (§ 4)

  • Volle 6 Monate Betriebszugehörigkeit = voller Urlaubsanspruch

  • Davor: anteiliger Anspruch möglich

3. Übertragung des Urlaubs (§ 7 Abs. 3)

  • Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden

  • Übertrag nur bis 31. März des Folgejahres möglich – danach verfällt er, wenn kein triftiger Grund besteht (z. B. Krankheit)

4. Urlaubsentgelt (§ 11)

  • Während des Urlaubs wird der durchschnittliche Lohn der letzten 13 Wochen gezahlt

5. Teilurlaub (§ 5)

  • Bei Ausscheiden im laufenden Jahr: Urlaub anteilig (pro Monat 1/12 des Jahresurlaubs)

6. Krankheit im Urlaub (§ 9)

  • Krankheitstage mit Attest werden nicht auf den Urlaub angerechnet

7. Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4)

  • Urlaub muss grundsätzlich in Freizeit gewährt werden

  • Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Abgeltung in Geld möglich


👨‍💼 Pflichten des Arbeitgebers

  • Urlaub gewähren, planen und dokumentieren

  • Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen, sofern betrieblich möglich


👷 Rechte der Beschäftigten

  • Anspruch auf Erholungsurlaub

  • Keine Pflicht zur Erreichbarkeit während des Urlaubs

  • Kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub möglich


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