Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

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Was ist das BetrVG?

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten in deutschen Unternehmen. Es schützt die Rechte der Beschäftigten und fördert eine kooperative Zusammenarbeit im Betrieb.


🎯 Ziele des Gesetzes

  • Förderung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb

  • Schutz der Arbeitnehmerrechte

  • Förderung einer fairen und transparenten Arbeitsumgebung


🧾 Wichtige Regelungen im Überblick

1. Betriebsrat (§ 1–3 BetrVG)

  • Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, die mindestens 3 Monate im Betrieb sind

  • Der Betriebsrat wird alle 4 Jahre gewählt

  • Mindestgröße des Betriebsrats: Ab 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern (ab 200 Mitarbeitenden gibt es zusätzliche Mitglieder)

2. Rechte des Betriebsrats (§ 80–83 BetrVG)

  • Mitbestimmung bei personellen und sozialen Angelegenheiten (z. B. Einstellung, Kündigung, Arbeitszeiten)

  • Informationsrecht über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens

  • Vorschlagsrecht bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen

  • Überwachung der Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften

3. Betriebsrat und Arbeitgeber (§ 2–3 BetrVG)

  • Der Betriebsrat hat das Recht auf Mitsprache und Mitbestimmung bei wichtigen Betriebsentscheidungen

  • Regelmäßige Gespräche und Kooperation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

4. Recht auf Schulung (§ 37 BetrVG)

  • Betriebsratsmitglieder haben das Recht auf Weiterbildung zu Aufgaben und Pflichten

5. Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmer (§ 39 BetrVG)

  • Der Betriebsrat setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmer im Unternehmen ein

  • Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat können gerichtlich geklärt werden

6. Beteiligung bei Betriebsvereinbarungen (§ 77–80 BetrVG)

  • Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen abschließen, z. B. zu Arbeitszeiten, Lohn- und Gehaltsregelungen oder Urlaubsansprüchen


⚖️ Rechte der Beschäftigten

  • Betriebsrat als Ansprechpartner für individuelle Probleme

  • Mitbestimmung in bestimmten Bereichen (z. B. Arbeitszeiten, Kündigungsschutz)

  • Schutz vor Benachteiligung bei Teilnahme am Betriebsrat


📍 Wichtig zu wissen

  • Das Betriebsverfassungsgesetz gilt nur für Unternehmen mit mehr als 5 Arbeitnehmern

  • In größeren Unternehmen gibt es auch Gesamt- und Konzernbetriebsräte


Das Betriebsverfassungsgesetz stärkt die Mitbestimmung und Transparenz und sorgt für eine gerechte Arbeitsumgebung im Unternehmen. Es ist wichtig für das gute Miteinander und den Dialog zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern.


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