Berufsbildungsgesetz (BBiG)

ZUM GESETZ ZUM GESETZ

Was ist das BBiG?

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist das zentrale Gesetz für die duale Berufsausbildung in Deutschland. Es regelt die Rechte und Pflichten von Auszubildenden, Ausbildern und Betrieben.


🎯 Ziel des Gesetzes

  • Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung

  • Förderung der beruflichen Handlungsfähigkeit

  • Schutz der Auszubildenden


🧾 Wichtige Regelungen im Überblick

1. Ausbildungsvertrag (§ 10 BBiG)

  • Schriftlich abzuschließen vor Ausbildungsbeginn

  • Muss enthalten: Dauer, Ausbildungsinhalte, Vergütung, Probezeit, Urlaub, Arbeitszeiten

2. Probezeit (§ 20 BBiG)

  • Mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate

3. Pflichten des Ausbildenden (§ 14 BBiG)

  • Vermittlung der Ausbildungsinhalte

  • Bereitstellung geeigneter Ausbilder und Mittel

  • Freistellung für Berufsschule und Prüfungen

  • Ausbildungsnachweis kontrollieren

4. Pflichten der Auszubildenden (§ 13 BBiG)

  • Lernpflicht

  • Sorgfalt und Teilnahme an Berufsschule

  • Weisungen folgen

  • Ausbildungsnachweis führen

5. Vergütung (§ 17 BBiG)

  • Angemessene Ausbildungsvergütung

  • Steigt in der Regel jährlich

6. Urlaub (§ 19 BBiG i. V. m. Jugendarbeitsschutzgesetz / BUrlG)

  • Jugendschutzgesetz beachten:
    z. B. 30 Tage bei unter 16 Jahren

7. Kündigung (§ 22 BBiG)

  • Während der Probezeit: jederzeit ohne Frist

  • Danach: nur aus wichtigem Grund oder durch Azubi mit Frist

8. Prüfungen (§§ 37–48 BBiG)

  • Zwischen- und Abschlussprüfung

  • Prüfungsordnung durch zuständige Kammern (z. B. IHK, HWK)


🏫 Für wen gilt das BBiG?

  • Für alle anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Ausbildung

  • Nicht für Studium, schulische Ausbildungen oder Beamtenlaufbahnen


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