Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

ZUM GESETZ ZUM GESETZ

Was ist das ArbZG?

Das Arbeitszeitgesetz regelt die Höchstgrenzen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit sowie Ruhezeiten und Pausen, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu schützen.


⏱️ Arbeitszeiten – Was ist erlaubt?

1. Tägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG)

  • Maximal 8 Stunden pro Tag

  • Verlängerung auf bis zu 10 Stunden möglich, wenn im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden

2. Wöchentliche Arbeitszeit

  • Maximal 48 Stunden bei 6-Tage-Woche (ohne Ausgleich)

  • Mit Ausgleich: max. 60 Stunden/Woche möglich


⏸️ Pausen und Ruhezeiten

3. Pausenregelung (§ 4)

  • Ab 6 Stunden Arbeit: mind. 30 Minuten Pause

  • Ab 9 Stunden Arbeit: mind. 45 Minuten Pause

  • Aufteilbar in Blöcke von je mindestens 15 Minuten

4. Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5)

  • Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit


📅 Sonn- und Feiertagsarbeit (§§ 9–13)

  • Grundsätzlich verboten

  • Ausnahmen nur in bestimmten Branchen (z. B. Pflege, Gastronomie, Verkehr)

  • Ersatzruhe an einem anderen Tag muss gewährt werden


👨‍💼 Pflichten des Arbeitgebers

  • Arbeitszeiten erfassen

  • Vorgaben einhalten und kontrollieren

  • Verstöße können mit Bußgeldern oder Strafen geahndet werden


⚖️ Ziel des Gesetzes

  • Gesundheitsschutz

  • Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben

  • Vermeidung von Überlastung und Arbeitsunfällen


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