✅ Was ist das BUrlG?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Mindesturlaub für Arbeitnehmer in Deutschland und schützt das Recht auf Erholung und Gesundheit.
🎯 Ziel des Gesetzes
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Sicherstellung von Erholungsurlaub
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Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten
📅 Kernregelungen im Überblick
1. Mindesturlaub (§ 3 BUrlG)
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24 Werktage pro Jahr (bei 6-Tage-Woche)
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Bei 5-Tage-Woche: mindestens 20 Arbeitstage
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Tarifverträge oder Arbeitsverträge dürfen mehr Urlaub gewähren
2. Anspruchsvoraussetzung (§ 4)
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Volle 6 Monate Betriebszugehörigkeit = voller Urlaubsanspruch
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Davor: anteiliger Anspruch möglich
3. Übertragung des Urlaubs (§ 7 Abs. 3)
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Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden
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Übertrag nur bis 31. März des Folgejahres möglich – danach verfällt er, wenn kein triftiger Grund besteht (z. B. Krankheit)
4. Urlaubsentgelt (§ 11)
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Während des Urlaubs wird der durchschnittliche Lohn der letzten 13 Wochen gezahlt
5. Teilurlaub (§ 5)
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Bei Ausscheiden im laufenden Jahr: Urlaub anteilig (pro Monat 1/12 des Jahresurlaubs)
6. Krankheit im Urlaub (§ 9)
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Krankheitstage mit Attest werden nicht auf den Urlaub angerechnet
7. Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4)
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Urlaub muss grundsätzlich in Freizeit gewährt werden
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Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Abgeltung in Geld möglich
👨💼 Pflichten des Arbeitgebers
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Urlaub gewähren, planen und dokumentieren
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Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen, sofern betrieblich möglich
👷 Rechte der Beschäftigten
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Anspruch auf Erholungsurlaub
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Keine Pflicht zur Erreichbarkeit während des Urlaubs
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Kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub möglich