Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

ZUM GESETZ ZUM GESETZ

Was ist das AGG?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz – schützt Menschen vor Benachteiligung im Berufs- und Alltagsleben.


🎯 Ziele des Gesetzes

  • Diskriminierung verhindern und beseitigen

  • Gleichbehandlung fördern

  • Schutz für Arbeitnehmer, Bewerber, Kunden und mehr


🚫 Benachteiligungsverbot (§ 1 AGG)

Niemand darf benachteiligt werden wegen:

  1. Ethnischer Herkunft

  2. Geschlecht

  3. Religion oder Weltanschauung

  4. Behinderung

  5. Alter

  6. Sexueller Identität


👨‍💼 Pflichten für Arbeitgeber

  • Benachteiligungen verhindern und aktiv gegen sie vorgehen

  • Beschwerdestelle einrichten (§ 13 AGG)

  • Beschäftigte über ihre Rechte informieren (§ 12 AGG)


👷 Rechte für Beschäftigte

  • Beschwerderecht (§ 13): Bei Diskriminierung darf man sich beschweren

  • Recht auf Schadenersatz oder Entschädigung (§ 15)

  • Leistungsverweigerungsrecht (§ 14): Bei grober Diskriminierung kann Arbeit vorübergehend verweigert werden

ZUM GESETZ ZUM GESETZ