Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

ZUM GESETZ ZUM GESETZ

Was ist die LärmVibrationsArbSchV?

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) regelt den Schutz von Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren durch Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz. Ziel ist es, die Risiken durch Lärmbelastung und Vibrationsbelastung zu minimieren, um körperliche und geistige Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.


🎯 Ziele der Verordnung

  • Minimierung der Gesundheitsrisiken durch übermäßigen Lärm und Vibrationen

  • Schutz der Arbeitnehmer vor langfristigen Schäden wie Hörverlust oder Durchblutungsstörungen

  • Regelung von Lärm- und Vibrationsmessungen sowie der Einführung von Schutzmaßnahmen


🧾 Wichtige Regelungen im Überblick

1. Geltungsbereich (§ 1 LärmVibrationsArbSchV)

  • Die Verordnung gilt für alle Arbeitsplätze, an denen Lärm und/oder Vibrationen auftreten, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten

  • Sie betrifft insbesondere Industrie- und Fertigungsbetriebe, aber auch Bauarbeiten, Landwirtschaft und Verkehrsberufe

2. Grenzwerte für Lärm und Vibrationen (§ 3 LärmVibrationsArbSchV)

  • Lärmmessung: Der exponierte Schalldruckpegel darf nicht den Grenzwert von 80 dB(A) übersteigen. Wird dieser Wert überschritten, sind Maßnahmen zum Lärmschutz erforderlich

  • Vibrationsbelastung: Hier wird die Belastung in m/s² (Meter pro Sekunde zum Quadrat) gemessen. Es gibt Grenzwerte für Hand-Arm- und Ganzkörpervibrationen, die der Arbeitgeber beachten muss

3. Gefährdungsbeurteilung (§ 5 LärmVibrationsArbSchV)

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um festzustellen, ob die Grenzwerte für Lärm und Vibrationen überschritten werden

  • Dabei müssen alle Arbeitsplätze erfasst werden, an denen Lärm und Vibrationen auftreten, und es müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden

4. Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung (§ 6 LärmVibrationsArbSchV)

  • Technische Maßnahmen wie Schallschutzwände, schallgedämpfte Maschinen oder Lärmminderung durch Schalldämpfer

  • Organisatorische Maßnahmen wie Wechsel der Arbeitsplätze, Arbeitszeitverkürzungen und Lärmpausen

  • Individuelle Schutzmaßnahmen wie Gehörschutz (z. B. Ohrstöpsel oder Kapselgehörschutz) müssen den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden

5. Maßnahmen zur Reduzierung der Vibrationsbelastung (§ 7 LärmVibrationsArbSchV)

  • Technische Maßnahmen wie Vibrationsdämpfer an Maschinen oder Ergonomie an Arbeitsplätzen

  • Schutzmaßnahmen wie das Bereitstellen von Dämpfungshandschuhen oder das Vermeiden langer Vibrationseinwirkungen

6. Schutz der Beschäftigten (§ 8 LärmVibrationsArbSchV)

  • Unterweisung der Beschäftigten über die Gefahren von Lärm und Vibrationen und die Anwendung von Schutzmaßnahmen

  • Bereitstellung von individuellem Schutz (z. B. Gehörschutz, Handschuhe, spezielle Arbeitskleidung)

  • Regelmäßige gesundheitliche Vorsorgeuntersuchungen für Beschäftigte, die hohen Lärm- oder Vibrationsbelastungen ausgesetzt sind

7. Dokumentation und Kontrolle (§ 9 LärmVibrationsArbSchV)

  • Der Arbeitgeber muss die durchgeführten Maßnahmen und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungdokumentieren

  • Regelmäßige Messungen von Lärm und Vibrationen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die Grenzwerteeingehalten werden


👨‍💼 Pflichten des Arbeitgebers

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und Feststellung der Lärm- und Vibrationsbelastung

  • Einführung geeigneter Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch und individuell) zur Reduzierung der Belastungen

  • Bereitstellung von Schutzmitteln wie Gehörschutz und Vibrationsdämpfern und Unterweisung der Beschäftigten

  • Dokumentation der Schutzmaßnahmen und Regelmäßige Kontrolle


⚖️ Rechte der Arbeitnehmer

  • Recht auf Schutz vor Lärm und Vibrationen, die ihre Gesundheit gefährden könnten

  • Zugang zu persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Gehörschutz, Handschuhe)

  • Schutz vor gesundheitlichen Schäden durch Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz

  • Recht auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Aufklärung über Gesundheitsrisiken


📍 Wichtig zu wissen

  • Lärm kann zu Hörverlust, Stress und anderen gesundheitlichen Problemen führen

  • Vibrationen können zu Durchblutungsstörungen, Rückenschmerzen und Erkrankungen der Handgelenkeoder Arme führen

  • Ein Verstoß gegen die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung kann zu Bußgeldern und Rechtsfolgenfür den Arbeitgeber führen


Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung trägt dazu bei, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, indem sie klare Richtlinien für die Messung und Reduzierung von Lärm- und Vibrationsbelastungen am Arbeitsplatz festlegt.


ZUM GESETZ ZUM GESETZ