Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

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Was ist die GefStoffV?

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz, um gesundheitsgefährdende Einwirkungen zu vermeiden und den Schutz von Arbeitnehmern zu gewährleisten. Sie basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und ist Teil des deutschen Chemikalienrechts.


🎯 Ziele der Verordnung

  • Schutz der Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefährdungen durch chemische Stoffe

  • Vermeidung von Unfällen und gesundheitlichen Schäden

  • Sichere Handhabung von Gefahrstoffen im Betrieb


🧾 Wichtige Regelungen im Überblick

1. Definition von Gefahrstoffen (§ 2 GefStoffV)

  • Gefahrstoffe sind Substanzen oder Zubereitungen, die aufgrund ihrer physikalischen, chemischen oder gesundheitsschädlichen Eigenschaften eine Gefahr für den Menschen darstellen können (z. B. giftig, ätzend, explosiv)

2. Pflichten des Arbeitgebers (§ 5–6 GefStoffV)

  • Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen die Gefährdungen durch Gefahrstoffe ermitteln und bewerten

  • Substitution von Gefahrstoffen: Wenn möglich, sollen gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche ersetzt werden

  • Schutzmaßnahmen: Geeignete Schutzmaßnahmen treffen (z. B. Lüftung, Schutzkleidung, Sicherheitsdatenblätter)

  • Information und Unterweisung: Beschäftigte müssen über die Gefahren informiert und regelmäßig unterwiesen werden

3. Kennzeichnung von Gefahrstoffen (§ 7 GefStoffV)

  • Kennzeichnungspflicht für alle Gefahrstoffe auf Basis der CLP-Verordnung (EU)

    • Auf den Etiketten müssen Warnsymbole und H-Sätze (Hinweise zu Gefahren) sowie P-Sätze(Sicherheitshinweise) angegeben sein

4. Sicherheitsdatenblätter (§ 8 GefStoffV)

  • Für alle gefährlichen Stoffe müssen Sicherheitsdatenblätter vorliegen, die Informationen zu Gefahren, Handhabung, Lagerung und Entsorgung enthalten

  • Diese müssen den Beschäftigten zugänglich gemacht werden

5. Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen (§ 10–12 GefStoffV)

  • Lagerung muss gemäß den Sicherheitsvorgaben erfolgen

  • Entsorgung muss unter Beachtung der Abfallvorschriften geschehen

6. Arbeitsmedizinische Vorsorge (§ 15 GefStoffV)

  • Wenn der Umgang mit Gefahrstoffen zu gesundheitlichen Gefährdungen führen kann, müssen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen angeboten werden

7. Notfallmaßnahmen (§ 13 GefStoffV)

  • Es müssen geeignete Notfallmaßnahmen (z. B. Notduschen, Augenspülstationen) bereitgestellt werden

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen und Notfallpläne müssen klar definiert sein


👨‍💼 Pflichten der Beschäftigten

  • Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen gemäß Anweisung

  • Schutzmaßnahmen einhalten und Schutzausrüstung tragen

  • Gefährdungen melden und an Sicherheitsunterweisungen teilnehmen


⚖️ Wichtig zu wissen

  • Die GefStoffV ist Teil des Arbeitsschutzgesetzes und zielt darauf ab, Risiken durch chemische Stoffe zu minimieren

  • Verstöße gegen die GefStoffV können zu Bußgeldern oder Strafen führen


Das Gefahrstoffrecht sorgt dafür, dass Gefährdungen durch gefährliche Stoffe frühzeitig erkannt werden und entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.


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