Anforderungen an Arbeitsplätze und Arbeitsräume
✅ Was ist die ArbStättV?
Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz und regelt die sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen in Gebäuden und auf dem Betriebsgelände.
🎯 Ziel der Verordnung
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Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
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Schaffung menschenfreundlicher Arbeitsbedingungen
📌 Wichtige Anforderungen nach der ArbStättV
1. Arbeitsräume (§ 3, Anhang 1)
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Ausreichend Platz, Licht, Luft und Temperatur
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Fluchtwege und Notausgänge frei und gut sichtbar
2. Beleuchtung (§ 3a i.V.m. Anhang 3.4)
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Natürliche Beleuchtung, ggf. ergänzt durch künstliches Licht
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Vermeidung von Blendung und Flimmern
3. Raumtemperatur (§ 3a i.V.m. Anhang 3.5)
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Angemessene Temperaturen je nach Tätigkeit (z. B. Büro: ca. 20–22 °C)
4. Sanitärräume (Anhang 4.1)
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Ausreichend Waschgelegenheiten, Toiletten, ggf. Duschen
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Getrennte Räume für Männer und Frauen (ab bestimmter Mitarbeiterzahl)
5. Pausen- und Bereitschaftsräume (Anhang 4.2)
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Rückzugsmöglichkeiten für Pausen, sofern keine anderen geeigneten Räume vorhanden
6. Barrierefreiheit (§ 3a Abs. 2)
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Arbeitsstätten sollen möglichst behindertengerecht gestaltet sein
👨💼 Pflichten des Arbeitgebers
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Gefährdungsbeurteilung durchführen (§ 3)
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Arbeitsstätte anpassen und regelmäßig überprüfen
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Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheitsmaßnahmen