Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Anforderungen an Arbeitsplätze und Arbeitsräume

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Was ist die ArbStättV?

Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz und regelt die sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen in Gebäuden und auf dem Betriebsgelände.


🎯 Ziel der Verordnung

  • Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten

  • Schaffung menschenfreundlicher Arbeitsbedingungen


📌 Wichtige Anforderungen nach der ArbStättV

1. Arbeitsräume (§ 3, Anhang 1)

  • Ausreichend Platz, Licht, Luft und Temperatur

  • Fluchtwege und Notausgänge frei und gut sichtbar

2. Beleuchtung (§ 3a i.V.m. Anhang 3.4)

  • Natürliche Beleuchtung, ggf. ergänzt durch künstliches Licht

  • Vermeidung von Blendung und Flimmern

3. Raumtemperatur (§ 3a i.V.m. Anhang 3.5)

  • Angemessene Temperaturen je nach Tätigkeit (z. B. Büro: ca. 20–22 °C)

4. Sanitärräume (Anhang 4.1)

  • Ausreichend Waschgelegenheiten, Toiletten, ggf. Duschen

  • Getrennte Räume für Männer und Frauen (ab bestimmter Mitarbeiterzahl)

5. Pausen- und Bereitschaftsräume (Anhang 4.2)

  • Rückzugsmöglichkeiten für Pausen, sofern keine anderen geeigneten Räume vorhanden

6. Barrierefreiheit (§ 3a Abs. 2)

  • Arbeitsstätten sollen möglichst behindertengerecht gestaltet sein


👨‍💼 Pflichten des Arbeitgebers

  • Gefährdungsbeurteilung durchführen (§ 3)

  • Arbeitsstätte anpassen und regelmäßig überprüfen

  • Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheitsmaßnahmen


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