✅ Was ist die BetrSichV?
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Bereitstellung, Nutzung und Überprüfung von Arbeitsmitteln (z. B. Maschinen, Werkzeuge, Anlagen) sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen (z. B. Aufzüge, Druckbehälter).
🎯 Ziel der Verordnung
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Nutzung von Arbeitsmitteln
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Vermeidung von Unfällen, Störungen und Gefährdungen
🧾 Wichtige Inhalte im Überblick
1. Arbeitsmittel (§ 2 BetrSichV)
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Alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, die bei der Arbeit verwendet werden
2. Gefährdungsbeurteilung (§ 3)
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Arbeitgeber müssen vor Benutzung prüfen:
🔹 Risiken durch das Arbeitsmittel
🔹 Arbeitsplatzbedingungen
🔹 Nutzungshäufigkeit
3. Sichere Bereitstellung (§ 4)
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Nur sichere und für den Einsatzzweck geeignete Arbeitsmittel dürfen verwendet werden
4. Prüfpflicht (§ 14)
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Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden
🔸 Art, Umfang und Fristen richten sich nach Gefährdungsbeurteilung
🔸 Prüfung durch befähigte Personen
5. Unterweisung der Beschäftigten (§ 12 ArbSchG i. V. m. BetrSichV)
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Mitarbeitende müssen im sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln geschult werden
6. Überwachungsbedürftige Anlagen (§§ 15–17)
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Z. B. Aufzüge, Dampfkessel, Druckbehälter
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Dürfen nur mit behördlicher Prüfung betrieben werden
👨💼 Pflichten des Arbeitgebers
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Gefährdungen ermitteln und bewerten
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Arbeitsmittel sicher bereitstellen
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Prüfungen organisieren und dokumentieren
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Mitarbeitende unterweisen
👷 Pflichten der Beschäftigten
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Arbeitsmittel bestimmungsgemäß nutzen
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Mängel sofort melden
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Persönliche Schutzausrüstung tragen
📍 Wichtig zu wissen
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Die BetrSichV basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz
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Verstoß kann zu Bußgeldern oder Untersagung des Betriebs führen