Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

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Was ist die BetrSichV?

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Bereitstellung, Nutzung und Überprüfung von Arbeitsmitteln (z. B. Maschinen, Werkzeuge, Anlagen) sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen (z. B. Aufzüge, Druckbehälter).


🎯 Ziel der Verordnung

  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Nutzung von Arbeitsmitteln

  • Vermeidung von Unfällen, Störungen und Gefährdungen


🧾 Wichtige Inhalte im Überblick

1. Arbeitsmittel (§ 2 BetrSichV)

  • Alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, die bei der Arbeit verwendet werden

2. Gefährdungsbeurteilung (§ 3)

  • Arbeitgeber müssen vor Benutzung prüfen:
    🔹 Risiken durch das Arbeitsmittel
    🔹 Arbeitsplatzbedingungen
    🔹 Nutzungshäufigkeit

3. Sichere Bereitstellung (§ 4)

  • Nur sichere und für den Einsatzzweck geeignete Arbeitsmittel dürfen verwendet werden

4. Prüfpflicht (§ 14)

  • Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden
    🔸 Art, Umfang und Fristen richten sich nach Gefährdungsbeurteilung
    🔸 Prüfung durch befähigte Personen

5. Unterweisung der Beschäftigten (§ 12 ArbSchG i. V. m. BetrSichV)

  • Mitarbeitende müssen im sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln geschult werden

6. Überwachungsbedürftige Anlagen (§§ 15–17)

  • Z. B. Aufzüge, Dampfkessel, Druckbehälter

  • Dürfen nur mit behördlicher Prüfung betrieben werden


👨‍💼 Pflichten des Arbeitgebers

  • Gefährdungen ermitteln und bewerten

  • Arbeitsmittel sicher bereitstellen

  • Prüfungen organisieren und dokumentieren

  • Mitarbeitende unterweisen


👷 Pflichten der Beschäftigten

  • Arbeitsmittel bestimmungsgemäß nutzen

  • Mängel sofort melden

  • Persönliche Schutzausrüstung tragen


📍 Wichtig zu wissen

  • Die BetrSichV basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz

  • Verstoß kann zu Bußgeldern oder Untersagung des Betriebs führen


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