Schwerbehindertenrecht (SGB IX – Teil 3)

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Was ist das Schwerbehindertenrecht?

Das Schwerbehindertenrecht ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt und zielt darauf ab, Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, in der Gesellschaft und im Alltag zu unterstützen und zu integrieren. Es umfasst sowohl rechtliche Ansprüche als auch Hilfsangebote, die Menschen mit Schwerbehinderung zugutekommen, um Benachteiligung zu vermeiden und Chancengleichheit zu fördern.


🎯 Ziele des Gesetzes

  • Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben

  • Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung am Arbeitsplatz

  • Erleichterung der Integration und Gleichstellung von schwerbehinderten Menschen

  • Sicherstellung von Hilfsmaßnahmen zur Arbeitsfähigkeit und -integration


🧾 Wichtige Regelungen im Überblick

1. Definition der Schwerbehinderung (§ 2 SGB IX)

  • Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat.

  • Menschen mit einem GdB von 30 bis 40 können als Gleichgestellt anerkannt werden, wenn die gleiche Unterstützung wie Schwerbehinderte notwendig ist.

2. Schwerbehindertenvertretung (§ 177 SGB IX)

  • In Unternehmen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten muss eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden

  • Die Schwerbehindertenvertretung setzt sich für die Interessen der schwerbehinderten Mitarbeiter ein und sorgt für deren Integration und Schutz im Unternehmen

  • Sie arbeitet eng mit der Personalabteilung und der Betriebsratsvertretung zusammen und hat Mitspracherechtbei wichtigen Personalentscheidungen

3. Schutzvorschriften am Arbeitsplatz (§ 164 SGB IX)

  • Verbot der Benachteiligung: Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligen, z. B. bei Beförderung, Gehaltsverhandlungen oder Entlassungen

  • Anpassungen am Arbeitsplatz: Schwerbehinderte Mitarbeiter haben das Recht auf Anpassung ihres Arbeitsplatzes, falls ihre Behinderung dies erfordert (z. B. besondere Arbeitszeiten, Ergonomie oder Hilfsmittel)

  • Bevorzugte Einstellung: Schwerbehinderte Menschen haben das Recht auf bevorzugte Einstellung, wenn sie gleich qualifiziert sind wie andere Bewerber

4. Kündigungsschutz (§ 168 SGB IX)

  • Schwerbehinderte Mitarbeiter genießen besonderen Kündigungsschutz: Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Integrationsamts zulässig

  • In der Kündigungsfrist sind die Arbeitgeber verpflichtet, besonders auf die Belange der schwerbehinderten Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen

  • Eine Kündigung ist nur aus schwerwiegenden Gründen möglich, z. B. bei Betriebsstilllegungen oder betriebsbedingten Gründen

5. Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 154 SGB IX)

  • Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, wenn ihre Behinderung zu einer Benachteiligung führt. Das können z. B. besondere Arbeitszeiten, Schutzkleidung oder Sonderurlaub sein.

  • In einigen Fällen haben Schwerbehinderte auch Anspruch auf Sonderurlaub für ärztliche Behandlungen oder bei Schmerzen

6. Integrationsamt (§ 185 SGB IX)

  • Das Integrationsamt unterstützt Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen bei der Integration ins Arbeitsleben. Es fördert auch maßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung und gewährt finanzielle Zuschüsse für Anpassungen am Arbeitsplatz oder für Hilfsmittel.

  • Arbeitgeber können durch das Integrationsamt auch Förderungen erhalten, wenn sie schwerbehinderte Mitarbeiter einstellen.

7. Frühzeitige Integration und Rehabilitation (§ 7 SGB IX)

  • Das Gesetz sieht Fördermaßnahmen vor, die die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen unterstützen und frühzeitig fördern

  • Dazu gehören z. B. Rehabilitationsmaßnahmen und Förderprogramme, um Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern und Berufsausbildung zu ermöglichen


👨‍💼 Pflichten des Arbeitgebers

  • Schwerbehinderte Mitarbeiter schützen und gleichberechtigt behandeln

  • Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse schwerbehinderter Mitarbeiter

  • Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung, wenn die entsprechenden Voraussetzungen im Unternehmen bestehen

  • Zustimmung des Integrationsamts einholen, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann

  • Förderung der Integration schwerbehinderter Mitarbeiter durch Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation


⚖️ Rechte der Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung

  • Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung am Arbeitsplatz

  • Bevorzugte Einstellung bei gleicher Qualifikation und Erfahrungen

  • Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt

  • Anspruch auf Nachteilsausgleich bei der Arbeit, wenn die Behinderung eine Benachteiligung verursacht

  • Recht auf Integration und Förderung der beruflichen Entwicklung


📍 Wichtig zu wissen

  • Integration und Unterstützung von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz erfordert die enge Zusammenarbeit von Arbeitgebern, Schwerbehindertenvertretung und Integrationsamt

  • Arbeitgeber erhalten finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes oder zur Einstellung schwerbehinderter Menschen

  • Der Kündigungsschutz stellt sicher, dass schwerbehinderte Menschen nicht ohne triftigen Grund gekündigt werden können


Das Schwerbehindertenrecht (SGB IX) trägt dazu bei, Schwerbehinderte Menschen zu integrieren und zu schützen, ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern und Benachteiligungen zu verhindern.


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